TEST 123 {"showVideo":false,"bigVideosString":"","thumbVideosString":"","videoUrls":[]}
BREMSENBREMSE® horseguard ist der zuverlässige und langanhaltende Schutz vor tropischen und heimischen Insekten wie Bremsen und Mücken (auch vor den in Deutschland verbreiteten Culex-Stechmücken, welche das West-Nil-Virus übertragen können) sowie vor Zecken. Der Wirkstoff Icaridin wird von der WHO zur Mückenabwehr auch in tropischen Gebieten empfohlen und wirkt am Menschen in der hier eingesetzten Konzentration und Dosierung bis zu 8 Stunden. BREMSENBREMSE® horseguard mit dem Wirkstoffkomplex aus Icaridin und EC Öl h/c aus den Blättern des Eukalyptus Citriodora wehrt laut Pferdestudien gemäß TNsG-Richtlinien für Stechmücken und Zecken (PT19 Technical Notes of Guidance for Efficacy) Culex pipiens bis zu 4 Stunden je Anwendung ab. Es hat lt. Pferdestudie eine hinreichende Wirksamheit gegen in Deutschland eingewanderte „afrikanische Zecken“ (Hyalomma marginatum). Die BREMSENBREMSE® horseguard- Formulierung ist hartnäckig gegenüber Stechinsekten, dabei aber materialfreundlich und dermatologisch getestet, duftet angenehm nach Lemongras und färbt nicht ab. Auch für Ekzemerpferde geeignet. Im Wettkampf dopingfrei. Wichtige Hinweise zu Risiken und Impfschutz: Damit BREMSENBREMSE® horseguard das Risiko stark vermindern kann gestochen und infiziert zu werden, setzt dies eine hinreichende Dosierung, Verteilung und Wiederholung voraus. Da Mücken auch dämmerungs- und nachtaktiv sein können und sich u.a. auch in Ställen aufhalten, besteht auch nachts eine Stich- und Infektionsgefahr. Es ist daher sehr zu empfehlen, nach Rücksprache mit Ihren TierärztInnen, den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) Folge zu leisten, um die Pferdegesundheit angemessen zu schützen.
BREMSENBREMSE® horseguard enthält: Aktive Wirkstoffe 200g/kg (Saltidin) sec-butyl 2-(2-hydroxyethyl)piperidine-1-carboxylate und/et 10g/kg Eucalyptus Citriodora-Oil hydrated/cyclized. ACHTUNG Sicherheitshinweis: Ausserhalb der Reichweite von Kindern lagern. Behälter/Inhalt zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. N-86461.
Artikel-Nr: 335970
Rezensionen lesen: